Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Wir beraten Sie und Ihre Angehörigen gerne über Leistungen der Pflegekassen und Unterstützungsmöglichkeiten, die Ihnen zustehen, wie zum Beispiel Entlastungsleistungen, Hilfeangebote oder Verhinderungspflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bei uns wohnen, oder nicht: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie sich von uns beraten.
Wohnparke
Wohnparks mit Pflegeberatung Service
Kontakt