Das PflegeButler-Konzept
Mit unserem besonderen Konzept sind wir die schöne Alternative zum klassischen Pflegeheim. Das ambulant betreute Wohnen mit integrierter Tagespflege bietet unseren Klienten ein Wohnen in gemütlichen Apartments mit eigenem Bad und kleiner Küche. Gleichzeitig profitieren unsere Klienten von einer hochwertigen Pflege und Betreuung, die jederzeit flexibel an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden können. Bei uns stehen Menschlichkeit, Fürsorge, Lebensqualität und Professionalität im Mittelpunkt.
Wohnqualität
Die schöne Alternative zum Pflegeheim
Leistungen
Das können wir für Sie tun
Wir bieten eine lebenswerte Alternative zum klassischen Pflegeheim. In unseren Wohnparks erhalten Menschen ihre selbstständige und selbstbestimmte Lebensweise. Sie wohnen im Rahmen des Betreuten Wohnens in modernen und behindertengerechten Apartments, die barrierefrei erreichbar sind. Die Apartments sind mit einem Fernseher, einem Bett und einer Pantry-Küche ausgestattet. Die weitere Einrichtung liegt bei Ihnen, sodass Sie sich ganz nach den eigenen Vorstellungen einrichten und wie zuhause fühlen können.
Mit den Angeboten der Tagespflege strukturieren wir für unseren Klienten und Tagespflegegästen in unseren Wohnparks den Tag und bieten somit Abwechslung, die jeden Tag lebenswert macht. An sieben Tagen in der Woche kann an vielfältigen Aktivitäten teilgenommen werden, die sowohl körperliche, geistige und sozialen Aspekte fördern. Die Speisen in unseren Wohnparks werden von unseren Teams vor Ort selbst und frisch zubereitet. Bei uns gibt es die Wahl, jeden Tag zwischen zwei Menüs auszuwählen, um für sich das Beste zu finden, denn auch hier ist uns die Individualität unserer Klienten wichtig. Da unser Konzept die Kombination aus der Eigenständigkeit, der Sicherheit und der Gemeinschaft beinhaltet, finden ebenfalls regelmäßige Ausflüge und Events statt. Ob Ländertage, Sommerfeste, Feiertage oder Ausflüge in den umliegenden Orten – keine Wünsche bleiben offen.
Pflegebedürftige Menschen, die sich entschieden haben, zuhause gepflegt zu werden, erhalten unsere Unterstützung durch unseren ambulanten Dienst. Er bietet alle Pflegeleistungen, die Sie benötigen, um zu jeder Zeit bestens versorgt zu sein. Unsere Kernkompetenz liegt dabei insbesondere in der Pflege und Betreuung von Senioren.
Unsere Leistungen richten sich an Menschen mit einem Pflegegrad, wobei sich auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie zum Beispiel einer Demenz bei uns sehr wohlfühlen.
Wohnparks
Wohnparks, die unser Konzept haben
faq
Häufig gestellte Fragen
Wer gilt als pflegebedürftig?
Pflegebedürftig ist jeder, der nach bestimmten Kriterien in seiner Selbständigkeit eingeschränkt ist und für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegerische und betreuerische Hilfe benötigt. (SGB XI) Für pflegebedürftige Personen gibt es eine Reihe an Leistungen (z.B. Pflegegeld, Sachleistungen, Zuzahlungen, …), die in Anspruch genommen werden können.
Wo beantrage ich Leistungen der Pflegeversicherung und ab wann habe ich Anspruch auf die Leistungen?
Der Antrag auf einen Pflegegrad oder eine Erhöhung eines Pflegegrades muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Dieser kann telefonisch gestellt werden. Das Datum der Antragsstellung ist (auch bei positivem Bescheid) das Datum, ab dem Ihnen Leistungen zustehen. Es kann also auch vor dem Bescheid der Pflegekasse mit der Versorgung begonnen werden, da die Pflegekasse die Kosten mindestens bis zum Antragsdatum rückwirkend zahlt.
Was ist ein Pflegegrad?
Pflegegrade sind Einstufungen, die die individuellen Beeinträchtigungen wiedergeben. Unabhängig davon, ob diese körperliche, geistige oder psychische Natur ist. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade in der Pflegeversicherung.
Es wird in 5 Pflegegraden unterschieden:
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie wird festgestellt, ob jemand pflegebedürftig ist?
Es bedarf einer offiziellen Prüfung über die Pflegebedürftigkeit. Um die Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen, muss bei der Krankenkasse ein Antrag auf einen Pflegegrad beantragt werden. Nach Antragsstellung bekommt der Pflegebedürftige per Post einen Termin mitgeteilt, an dem ein Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MD) zu dem Pflegebedürftigen nach Hause kommt und die Pflegebedürftigkeit bzw. den Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt.
Die sogenannte Begutachtung erfolgt im häuslichen Umfeld und dauert ca. 1-2 Stunden. Der Gutachter ermittelt im Gespräch anhand spezieller Themenfelder die persönliche Situation, bevor die Pflegebedürftigkeit durch ein Punktesystem und den Themenfeldern ermittelt wird. Nach der Begutachtung wird ein Gutachten erfasst und die Pflegeversicherung informiert. Die Pflegekasse übermittelt Ihnen den Pflegegrad und die Höhe ihrer Leistungen. wird
Unser „PflegeButler“ Tipp:
- Wir helfen Ihnen bei der Antragsstellung und dem Ausfüllen des Antrages.
- Wir beschäftigen speziell geschulte Mitarbeiter, die Sie nicht nur bei der Prüfung begleiten und unterstützen. Unsere Mitarbeiter kommen vor dem Begutachtungstermin zu Ihnen und bereiten Sie auf die Begutachtung vor. (Die Kosten für einen Beratungsbesuch und die Begleitung bei der Prüfung werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass für Sie keine Kosten und Mühen entstehen.)
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